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Informationen zur Zweckwidmung

Mit der Widmung können Sie 50 % Ihrer Kirchenbeitragszahlungen des laufenden Jahres einem bestimmten kirchlichen Zweck zukommen lassen.

Alle Widmungskategorien beinhalten verschiedene Einrichtungen, die von Ihrer Widmung profiteren. Welche Einrichtungen das sind, entnehmen Sie hier.

Sie erhalten gegen Ende des laufenden Jahres bzw. Anfang des folgenden Jahres einen Rechenschaftsbericht. Dort erhalten Sie Einblick, wie Ihr gewidmeter Betrag investiert wurde. Diesen Rechenschaftsbericht finden Sie nach der Veröffentlichung auch auf unserer Website. Bitte beachten Sie, dass Ihre gewidmeten Geldmittel für das laufende Jahr auch erst im folgenden verwendet werden können.

Widmen kann grundsätzlich jeder Katholik der Erzdiözese Salzburg, der für das laufende Jahr beitragspflichtig ist und noch keine Widmung abgeschlossen hat. Seit dem Jahr 2023 gilt: wer das Formular ausfüllt und per Mail bestätigt, dessen Widmung wurde registriert. Wer gerne im laufenden Jahr die gewählte Kategorie ändern möchte, wendet sich bitte an seine Kirchenbeitragsstelle. Eine Änderung der Widmung für das laufende Jahr ist über das Online-Formular nicht möglich - ihr erstmaliger Abschluss zählt. Für die richtige Beitragsnummer ist der User selbst zuständig.

Ihre Vorteile bleiben auch mit der Zweckwidmung:

  • Ihr Sepa-Lastschriftmandat bleibt auch mit Zweckwidmung bestehen
  • Ihr Kirchenbeitrag ist auch weiterhin mit bis zu 600 € steuerlich absetzbar

Seit 2023 können Zweckwidmungen nur mehr für das laufende Jahr abgeschlossen werden. Der Vorteil für Sie ist, dass Sie jedes Jahr einen anderen kirchlichen Aspekt mit Ihrer Widmung unterstützen können. Das war mit der bisherigen Form so nicht möglich.

Seit 2023 können Widmungen online nur für das laufende Jahr abgeschlossen werden. Eine Widmung auf längere Zeit, ist nur direkt bei der Kirchenbeitragsstelle möglich.